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Opfer des § 175: Diskriminierung statt umfassender Rehabilitierung

Der Bundestag wird heute das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach §175 des Strafgesetzbuchs verurteilten homo- und bisexuellen Männer in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen.  Alle nach 1945 und bis zur Abschaffung des sogenannten Schwulenparagrafen im Jahr 1994 ergangenen Verurteilungen werden damit aufgehoben. Die noch lebenden Männer, die aufgrund homosexueller Handlungen verurteilt wurden, erhalten zudem die Möglichkeit, eine Entschädigung in Höhe von 3.

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