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Datenschutz im Internet: BfDI begrüßt Urteil des BGH zur Klarstellung des Personenbezugs von dynamischen IP-Adressen

Andrea Voßhoff: Wie zu erwarten, ist der BGH in seinem heutigen Urteil dem Europäischen Gerichtshof gefolgt und hat dynamische IP-Adressen als personenbezogenes Datum eingestuft. Vor diesem Hintergrund begrüße ich das Urteil ausdrücklich. Es bestätigt meine langjährige Position und stärkt den europäischen Datenschutz. Darüber hinaus hat der BGH entschieden, dass Anbietern von Webseiten oder anderen Online-Diensten eine Speicherung der IP-Adressen erlaubt sein muss, sofern dies für die

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