Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer des §175 in greifbarer Nähe
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 1. Juni in dritter Lesung verabschiedet werden und am 1. Juli in Kraft treten. §175-Opfer können dann innerhalb von fünf Jahren Entschädigungen beantragen. Von Manuel Izdebski Den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung in Deutschland könnte jetzt endlich Gerechtigkeit widerfahren: Der Entwurf des Gesetzes zur Rehabilitierung und Entschädigung für die nach §175 (bzw. §151 in der DDR) verurteilten schwulen Männer soll Freitag nächster W