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Patientenwunsch als Haftungsrisiko

Eine jüngere Entscheidung des OLG Hamm vom 26.04.2016 (Az. 26 U 116/14) zeigt, dass Zahnärzte einem Haftungsrisiko ausgesetzt sein können, wenn sie den ausdrücklichen Patientenwunsch unreflektiert ausführen. Der Fall Eine Patientin begehrte von ihrem Zahnarzt die vollständige Sanierung der Vorderzähne. Im Rahmen der Behandlungsvorbereitung diagnostizierte er eine Störung der Kiefergelenke in Form einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD). Nach Ansicht des Zahnarztes wäre es medizinisc

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