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Tierarzthaftung: Neues BGH Urteil zur Beweislastumkehr

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 10.05.2016 – VI ZR 247/15) die Grundsätze der Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers auch auf die Tierarzthaftung übertragen. Der Fall: Betroffen war ein Veterinär, der ein Pferd mit einer Beinverletzung behandelt hatte. Diese war durch den Schlag einer Stute verursacht worden, wobei es zu einer – zunächst unerkannten – Fissur des Beinknochens kam. Nachdem die ärztliche Behandlung stattgefunden hatte,

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