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Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.

In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen [...]-->

Sozialgericht Augsburg: Teilerfolg für Kläger gegen die eGK

Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht.

In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Familienangehörigen ab sofort wieder quartalsweise im Vorhinein Behandlungsscheine zur Vorlage bei Ärztinnen und Ärzten zuzusenden.

Bei Interesse hier weiterlesen:

<https://ddrm.de/sozialgericht-augsburg-entscheidet-ueber-eine-klage-gegen-die-elektronische-gesundheitskarte/>

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Der Kläger Rolf D. Lenkewitz hat einen umfangreichen Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Verhandlung veröffentlicht. In der Hauptsache wurde die Klage – wie nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu erwarten war – zurückgewiesen und der Kläger auf den Instanzenweg verwiesen. Rolf D. Lenkewitz berichtet trotzdem über eine „aufgeschlossene Richterin und kooperative Krankenkasse“. Als Teilerfolg bewertet er die Bereitschaft seiner Krankenkasse, ihm und seinen Fam

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