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Keine Beitragsgelder für Aufgaben der Kommunen

Das Bundeskabinett hat mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz die nächste Stufe der Pflegereform beschlossen. Damit soll erstens der Geltungsbereich des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auch auf die Sozialhilfe ausgeweitet werden, was sinnvoll und richtig ist. Zweiter zentraler Inhalt des Gesetzes ist die Verschiebung von Zuständigkeiten und Beitragsgeldern von der Pflegeversicherung hin zu den Kommunen. Das wird abgelehnt. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: â

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