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Haftung wegen Verständigungsproblemen bei der Aufklärung?

Das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 1535/13) hatte sich mit der interessanten Frage zu befassen, ob ein Arzt immer dafür einzustehen hat, dass er auch sprachlich verstanden wird. Das OLG Koblenz wies hier die Klage eines Patienten ab, der vorgab der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig zu sein. Ein Patient kann sich nicht darauf berufen, dass die Aufklärung unverständlich und somit nicht ausreichend war, wenn er im Verlauf des Aufklärungsgesprächs bei Verständigungsproblemen RÃ

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