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Auf die Apotheke abwälzen (1)

Bei uns in der Schweiz ja total unbekannt (zum Glück!) in Deutschland aber gang und gäbe: Retaxationen. Das bedeutet, die Krankenkasse zahlt der Apotheke ein dem Patienten bereits abegegebenes (und verwendetes) Medikament nicht zurück – mit teils unglaublichen Begründungen wie kleinsten Formfehlern (der Arzt hat auf dem Rezept die Dosierung nicht ausgeschrieben, Kreuze nicht nochmal visiert, bei Gemeinschaftspraxen den verschreibenden Arzt nicht genau gekennzeichnet, die Nummer des Arztes

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