Die Welt der medizinischen Blogs

Betäubungsmittel-Rezept-Kummer

Es ist bei uns zwar nicht ganz so übel wie in Deutschland, wo die Krankenkasse sich erlaubt für nicht gaaaanz korrekt ausgefüllte Betäubungsmittel-Rezepte einfach das Geld für den Bezug nicht zu bezahlen – aber: auch bei uns gibt es Vorschriften, wie so ein Rezept auszusehen hat. Das Betäubungsmittelrezept muss enthalten: Name, Adresse, Unterschrift und Stempel der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes; Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der Patientin oder des

weiterlesen »


Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben

du mußt angemeldet sein, um kommentieren zu können.