Fortbildungsnachweis vs. Honoraranspruch
Die ärztliche Fortbildungspflicht dient nicht nur der ständigen Aktualisierung des ärztlichen Wissens. Sie dient auch dazu, den Ärzten Honoraransprüche zu sichern. Die einzelnen Teilbereiche der Fortbildungsverpflichtung sind in § 95d SGB V geregelt. In einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Marburg ( Az.: S 12 KA 854/10 ) wird nun deutlich, dass es nicht ausreicht, allein die erforderlichen Fortbildungspunkte zu sammeln. Diese müssen auch rechtzeitig bei der Kassenärztlichen Ve
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