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Neues Kinderschutzgesetz erlaubt Ärzten mehr Rechte

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Haben Ärzte in der Vergangenheit im Rahmen ihrer Behandlung festgestellt, dass Kinder womöglich misshandelt werden, waren ihnen bisher die Hände gebunden. So mancher hätte sich gewünscht, das Jugendamt einzuschalten, doch die Schweigepflicht untersagte diese Information unter Strafe. Das neue Kinderschutzgesetz schafft nun eine Erlaubnis, bei gewichtigen Anhaltspunkten die zuständigen Behörden zu informieren. Zunächst sollte versucht werden, mit den Erziehungsberechtigten zu reden. Schei

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