Kostenerstattung mit der TK
adp-medien.de: 26.01.11: TK erleichtert Kostenerstattung „Um die Kostenerstattung attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzierungsgesetz, das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, die Rahmenbedingungen bei der Wahl der Kostenerstattung neu geregelt: So wird die Mindestbindungsfrist bei der Wahl der Kostenerstattung von einem Jahr auf ein Kalendervierteljahr verkürzt. Zudem ist es nun in das Ermessen der Kasse gestellt, einen Verwaltungskostenabschlag zu erheben
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