Zahnarzt: Tätigkeitsschwerpunkt Laserbehandlung
Es ist immer wieder interessant, wie unterschiedlich die Rechtsauffassungen der einzelnen Zahnärztekammern in Bezug auf die Möglichkeiten der Außendarstellung von Zahnarztpraxen sind. So musste sich vor kurzem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 31.03.2010, Az.: 7 K 3164/08) mit der Frage beschäftigen, ob ein Zahnarzt als Tätigkeitsschwerpunkt die Laserbehandlung angeben darf. In dem Kammerbezirk, in dem der Zahnarzt bis zuletzt tätig war, wurde diese Bezeichnung nicht beanst
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