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Keine Herausgabe der Patientenakte an Krankenkasse

Der Vorwurf eines Haftungsfalles ist immer unschön. Von den betroffenen Ärzten kommt deshalb oft die Frage, inwieweit man verpflichtet ist, Behandlungsunterlagen herauszugeben. Bezüglich der Herausgabe an Patienten  ist seit langem geklärt, dass diese ein Einsichtsrecht haben, solange es sich nicht um psychiatrische Dokumentationen handelt, die dem Patienten schaden können. Doch wie sieht es aus, wenn eine Krankenkasse die Krankenakten verlangt. Diese Frage war Gegenstand einer Verhandlung

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