Die Diskussion über die Arztbriefe zeigt beispielshaft die Problematik an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auf. Guter Informationsfluss in beiden Richtungen ist eine notwendige Bedingung für die optimale mehr…
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Reanimation – hands only
Wir alle kennen die Songs, die den richtigen Rhythmus bei der Herzdruckmassage vorgeben (siehe: Rea mit Musik). Für weitere Liedvorschläge diesbezüglich bin ich natürlich immer offen. Neue Studien belegen, dass die Atemspende bei der kardiovaskulären Laien-Reanimation gut verzichtbar ist (siehe: Ärzteblatt 29.7.10). Wohlgemerkt bei der kardiovaskulären Ursache. “Beim Herzstillstand nach Trauma, Atemwegsobstruktion, Ertrinken (oder […]
Artikel von: Monsterdoc
AOK muss Schiedsspruch bis auf Weiteres nicht umsetzen – Kein wirksamer Hausarztvertrag ab 1. April 2015
In der Auseinandersetzung um den Schiedsspruch zur künftigen hausarztzentrierten Versorgung im Freistaat hat die AOK Bayern ein wichtiges Zwischenziel erreicht. Das Sozialgericht München hat den geschiedsten Hausarztvertrag gestoppt. Die AOK Bayern hatte beim Gericht einen entsprechenden Eilantrag gestellt, weil der Schiedsspruch wegen fehlender Inhalte nicht umsetzbar ist. Das Sozialgericht bestätigte nun, dass ein wirksamer Schiedsspruch, zu dessen Umsetzung die AOK verpflichtet wäre, nicht besteht. Für die AOK Bayern ist die Entscheidung des Gerichts ein wichtiger erster Erfolg in der Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV). „Angesichts der extrem komplexen Rechtslage und der Vielzahl bislang ungeklärter neuer Rechtsfragen ist es sehr zu begrüßen, dass damit die Gelegenheit zur eingehenden Prüfung und Klärung der beiderseitigen Positionen in einem Hauptsacheverfahren gegeben wird, ohne dass irreparabler wirtschaftlicher Schaden für die AOK und deren Beitragszahler entsteht“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Die größte Krankenkasse im Freistaat vertraut nun darauf, dass die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern in Abstimmung beider Vertragspartner auf einer neuen stabilen Basis aufsetzen kann, die die Interessen aller Beteiligten wahrt. Den Bayerischen Hausärzteverband fordert die AOK Bayern deshalb auf, in konstruktive Gespräche über eine Weiterentwicklung der Qualität in der Patientenversorgung zu kalkulierbaren wirtschaftlichen Bedingungen einzutreten und von seinem einseitigen Vorgehen und inakzeptablen finanziellen Vorbedingungen abzurücken. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Medikamente vor Hitze schützen
An heißen Sommertagen sollten Medikamente vor Hitze geschützt werden. Wer mit dem Auto unterwegs ist, etwa bei einem Campingurlaub oder auf längeren Reisen, sollte entsprechend vorsorgen. „Ob Arzneimittel wärmeempfindlich sind, können Patienten in der Apotheke erfragen. Hitzeempfindliche Medikamente können unterwegs gut in einer Kühltasche ohne Kühlelemente verstaut werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Empfehlenswert sei auch, die Medikamente bei einem Schwimmbadbesuch oder ähnlichen Aktivitäten nicht im parkenden Auto zu lassen, sondern mitzunehmen. Bei Medikamenten wie Insulin, die Zuhause im Kühlschrank gelagert werden sollten, gelten unterwegs besondere Regeln. Das Insulin sollte in einer Kühlbox mit Kühlakku lagern. Würde das Insulin aber zu kalt gelagert und einfrieren, würde es nach dem Auftauen seine Wirkung verlieren. Um das Einfrieren zu verhindern, darf das Insulin deshalb keinen direkten Kontakt mit dem Kühlelement haben. Deshalb sollte man es mit einem Handtuch umwickeln. Benkert: „Apotheker informieren ihre Patienten gerne über alles, was im Urlaub bei der Lagerung von Medikamenten zu beachten ist.“ Große Hitze kann auch einigen Medikamenten schaden, die normalerweise bei Raumtemperatur gelagert werden. Einige Arzneiformen wie Dosieraerosole oder Zäpfchen können im Sommer durch Hitze unbrauchbar oder unwirksam werden. Durch eine zu starke Erwärmung können Spraydosen aufreißen oder explodieren. Zäpfchen wiederum können schmelzen. Beim Abkühlen verteilt sich der Wirkstoff in der Zäpfchengrundlage ungleichmäßig, wodurch die Wirkung des Arzneimittels beeinflusst werden kann. Idealerweise werden die meisten Arzneimittel unter 25 Grad Celsius gelagert. Wenn ein Auto bei 30 Grad geparkt wird, können die Temperaturen im Inneren auch im Schatten auf über 70 Grad ansteigen. In der prallen Sonne sind noch höhere Temperaturen möglich. Hutablagen und Armaturenbretter werden erfahrungsgemäß am heißesten. Das Innere eines geschlossenen Handschuhfachs kann sich auf über 40 Grad erwärmen. Relativ kühl bleibt es hingegen unter den Vordersitzen.
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