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Chemikalienetiketten

Nicht mehr ganz so aktuell: das “neue” Chemikalienrecht und die Vorschriften, was alles auf der Etikette zu stehen hat. Die Kennzeichnung von Chemikalien muss nach Chemikalienverordnung folgende Angaben aufweisen: 1. Der offizielle Name des Stoffes oder der Zubereitung 2. Die EG-Nr. (für Stoffe) 3. Die gefährlichen Inhaltsstoffe (bei Zubereitungen) 4. Die entsprechenden Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen. 5. Die entsprechenden R- und die S-Sätze. 6. Die Füllmenge

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