VAMV: Kindesunterhalt steigt aber längst nicht kostendeckend
Die Verknüpfung des steuerlichen Kinderfreibetrags mit dem Mindestunterhalt kommt den Alleinerziehenden diesmal zugute. Zwar haben sie steuerlich nichts davon, weil 99 Prozent der Mütter und Väter zu wenig verdienen, über den gestiegenen Unterhalt können sie sich jedoch freuen, beurteilt Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Bundesvorsitzende des VAMV die neuen Tabellenbeträge. Die durchschnittlichen Kosten für ein Kind betragen 550 Euro im Monat, das erreichen die Unte
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