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Gendiagnostikgesetz: Kinderärzte sehen Neugeborenenscreening in Frage gestellt

Dieses muss bei diesen Erkrankungen, z.B. der Phenylketonurie oder der Schilddrüsenunterfunktion, unmittelbar nach Diagnose geschehen, um lebenslange Schädigungen und Behinderungen zu verhindern. Prof. Dr. Georg F. Hoffmann, Sprecher der Screening-Kommission der DGKJ: „Durch die neue Regelung kommen umfangreiche Beratungsauflagen und bürokratische Hürden auf Eltern, Geburtshelfer und Kinderärzte zu, was das Screening-Verfahren in die Länge ziehen kann – unnötig, wie wir finden.  

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